Mit massenhafte Abmahnungen aus geringsten Anlässen Profit zu schlagen

Der ursprünglich Zweck von Abmahnungen, ist es Wettbewerbsgleichheit unter den Marktteilnehmern herzustellen. Aber dieses legitime Instrument wird häufig missbraucht, so dass viele Online-Händler darunter leiden:

Vermeintliche Mitbewerber und unseriöse Vereine versuchen zunehmend, durch massenhafte Abmahnungen aus geringsten Anlässen Profit zu schlagen.

Nach eine Studie von Trusted Shops unter 679 Online-Shops ergab sich folgendes Bild: Abmahnungen gehören zum Alltag!

Der Durchschnittswert liegt bei insgesamt 2,1 Abmahnungen pro Shop Abmahnungen bedrohen Existenzen: Die Hälfte der Befragten hatte einen Schaden von über 1.500 Euro. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen.

Anwälte verlangen oft zu hohe Gebühren: In 22% der Fälle haben die abmahnenden Anwälte auf einen Teil Ihrer ursprünglich verlangten Gebühren schon außergerichtlich auf Verlangen des Abgemahnten verzichtet. In 5% der Fälle haben die Gerichte diese Kosten gekürzt. Widerstand zahlt sich aus: In nur 13% der Fälle war Widerstand gegen eine Abmahnung erfolglos. In 19% der Fälle wurde die Abmahnung schon ohne Gerichtsprozess zurückgezogen, und in 22% der Fälle wurde eine Kostenreduzierung ohne gerichtliche Hilfe erreicht.

Häufige Abmahngründe sind

  • Widerrufsrecht: 2 Wochen statt 1 Monat Frist (z.B. bei eBay-Auktionen)
  • Markenrechtsverletzung (z.B. Angebot von CERAN®-Feld Reiniger)
  • Preisangaben: Hinweis auf Mwst. und Versandkosten nicht korrekt
  • Impressum: fehlende oder fehlerhafte Angaben (z.B. nur Vorname)
  • Urheberrechtsverletzung (z.B. fremde Produktfotos oder nicht Lizenzierte Stock-Fotos)
  • AGB: Erfüllungsort- oder Gerichtsstandsklausel bei Verbrauchern
  • Widerrufsrecht: “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen
  • UVP: Abkürzung nicht erklärt
  • AGB: Rügefrist, d.h. z.B. Untersuchungspflicht binnen 2 Wochen
  • Gewährleistung: unzulässige Einschränkungen, Ausschluss
  • Widerrufsrecht: unzulässige Rücksendekostenregelung (z.B. 40-EUR-Klausel)
  • UVP: veraltete unverbindliche Preisempfehlung
  • Widerrufsrecht: Fristbeginn falsch dargestellt
  • Gewährleistung: Werbung mit “lebenslanger Garantie”
  • Widerrufsrecht: “nur Originalverpackung”

Vorbeugen ist besser als zahlen Um die gröbsten Fehler zu vermeiden sollten Shop-Betreiber regelmäßig ihre betreuende Agentur oder auf Online-Recht spezialisierte Anwälte konsultieren. Nicht nur vor Beginn eines Online-Geschäfts sondern auch während des Betriebs ist eine permanente Überprüfung der rechtlichen Lage notwendig. Trusted Shop Mitglieder werden regelmäßig durch einen Newsletter unterrichtet. Die entsprechenden Maßnahmen können dann von der Agentur umgesetzt werden.


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Der Beitrag wurde am 3. Mai 2007 um 12:54 veröffentlicht und wurde in der Kategorie Agentur, News gespeichert. Du kannst Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen TrackBack auf deiner Seite einrichten.